Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen nach § 18 Abs. 5 DeuFöV
Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen nach § 18 Abs. 5 DeuFöV
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt seit 2016 Berufssprachkurse auf Grundlage der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) gemäß § 45a Abs. 3 AufenthG über private und öffentliche Träger durch. Diese Kurse haben als Ziel das Erreichen von berufsfeldübergreifenden Deutschkenntnissen auf einem bestimmten Sprachniveau (A2-C2 GER). In berufsspezifischen Spezialkursen für einzelne Berufsgruppen dagegen werden in einem fachspezifischen Unterricht sprachliche Kompetenzen im Rahmen der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen oder im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme erworben.
Um in den Berufssprachkursen unterrichten zu können, müssen Lehrkräfte ab dem 01.07.2022 gemäß § 18 Abs. 5 DeuFöV eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen.
Das IB-Sprachinstitut München hat im Sommer 2020 die Genehmigung zur Durchführung dieser Zusatzqualifizierung erhalten.
Für die ZQ BSK sind 80 UE online zu absolvieren. Hinzu kommen noch einmal 80 UE in Selbstlernphasen sowie die Abgabe eines Portfolios.
Termine und Anmeldemodalitäten finden Sie auf der Website des IB.